§1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN.
- Diese Bestimmungen definieren die Bedingungen, unter denen Sie Häuser und Wohnungen buchen und mieten können. Mit der Reservierung akzeptieren Sie die Bestimmungen dieser Bestimmungen.
§2. BUCHUNG UND ZAHLUNG.
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- Alle Reservierungen erfordern eine Anzahlung von 30 % des Gesamtbetrags des Aufenthalts. Die Vorauszahlung sollte auf das Bankkonto des Eigentümers der Häuser und Wohnungen erfolgen, d.h.: 98 1750 0009 0000 0000 3723 7116 innerhalb von 7 Tagen ab dem Buchungsdatum (das Datum der Gutschrift auf dem Konto des Eigentümers wird berücksichtigt). Wenn die Anzahlung nicht bezahlt wird, wird die Reservierung storniert.
- Durch die Reservierung stimmt der Vermieter der Verarbeitung personenbezogener Daten nur zum Zwecke der Reservierung und Erfüllung der Registrierungspflicht gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 29. August 1997 zum Schutz personenbezogener Daten zu.
- Die Person, die die Reservierung vornimmt, hat das Recht, auf ihre persönlichen Daten zuzugreifen und sie zu aktualisieren.
- Der Restbetrag (falls nicht vollständig im Voraus bezahlt) muss bei der Schlüsselübergabe bei der Ankunft in bar oder per Karte bezahlt werden.
- Der Gast ist verpflichtet, den gesamten Restbetrag am Tag der Ankunft zu bezahlen, auch wenn sich die Ankunft verzögert oder der Aufenthalt aus Gründen verkürzt wird, die der Eigentümer nicht zu vertreten hat.
- Im Falle einer Änderung des Buchungsdatums oder eines vollständigen Rücktritts vom Aufenthalt aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Eigentümers liegen, wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
- Der Gast kann die Ausstellung einer Rechnung an den Betrieb verlangen, muss dies aber bei der Buchung mitteilen.
§3. ABHOLUNG DES HAUSES ODER DER WOHNUNG
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- Das Haus oder die Wohnung wird für Hoteltage vermietet. Der Check-in beginnt um. 16:00 Uhr am Anreisetag und endet um 11:00 Uhr am Abreisetag.
- Der Gast ist verpflichtet, den Eigentümer oder die für die Schlüsselübergabe zuständige Person mindestens einen Tag vor der Ankunft zu informieren, wenn die Ankunftszeit von der in vorstehendem Punkt 1 abweichenden Zeit (16:00 Uhr) abweicht.
- Kann der vorher vereinbarte Zeitpunkt nicht erreicht werden, ist der Mieter verpflichtet, die für die Schlüsselübergabe zuständige Person unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen.
- Der Check-in und Check-out erfolgt an der Rezeption der Einrichtung.
- Außer den in den Häusern oder der Wohnung angemeldeten Personen dürfen sich keine weiteren Personen (externe Gäste – Besucher) aufhalten. Bei einem Verstoß gegen das vorstehende Verbot werden dem Gast die Aufenthaltskosten Dritter in Rechnung gestellt.
- Der Preis für die Anmietung von Häusern und Wohnungen beinhaltet keine Versicherung. Die Nutzung der Dienste durch den Vermieter erfolgt auf eigene Gefahr. Der Gast trägt die volle finanzielle und rechtliche Verantwortung für Schäden an Häusern oder Wohnungen und die Zerstörung von Geräten, die aus Gründen verursacht werden, die auf den Gast oder die dort wohnenden Personen zurückzuführen sind.
- Der Gast ist verpflichtet, bei der Ankunft, jedoch vor dem Einzug, das Haus bzw. die Wohnung abzuholen, d.h. die Möbel, Fenster, Duschkabinen und sonstigen Einrichtungen im Haus bzw. der Wohnung zu überprüfen. Eine positive Quittung wird vom Vermieter vorschriftsmäßig mit eigener Unterschrift bestätigt.
- Hinweise auf Beschädigungen, Zerstörungen sind unverzüglich dem Eigentümer zu melden.
- Der Eigentümer ermöglicht die Möglichkeit, Schäden an den sog versteckt, aber nur in unsichtbaren Teilen (z. B. beschädigtes Bett, beschädigte Schranktür usw.).
- Keine Äußerung des Gastes über solche Schäden innerhalb von 4 Stunden nach Schlüsselübergabe bedeutet, dass der Gast keine Einwände gegen die gesamten Räumlichkeiten hat und alle Geräte und Möbel in der Menge entsprechend der Ausstattungsliste und in gutem Zustand sind.
- Der Gast haftet für Schäden, die während seines Aufenthaltes am Haus oder Apartment entstehen, und erklärt sich damit einverstanden, dass alle Schadensbehebungen, Lückenfüllungen oder Mängelbeseitigungen auf seine Kosten erfolgen.
§4. NUTZUNG DES HAUSES ODER DER WOHNUNG WÄHREND DES AUFENTHALTS.
- Für eine gute Erholung in Häusern und Wohnungen gilt eine Ausgangssperre zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. Wenn der Eigentümer die Stadtwache, die Polizei rufen muss oder das Verhalten von Gästen die Sicherheit anderer Personen in den Häusern direkt beeinträchtigt, behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Vertrag sofort (Aufenthaltsende) ohne Erstattung für nicht genutzte Zeit zu kündigen.
- Rauchen und andere Tabakwaren sind in den Häusern und Wohnungen strengstens verboten. Im Falle eines Verstoßes gegen das oben genannte Verbot behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Vertrag (Aufenthaltsbeendigung) ohne Erstattung der nicht genutzten Zeit sofort zu kündigen.
- Das Parken ist nur an einem speziell ausgewiesenen Ort oder einem anderen vom Eigentümer angegebenen Ort möglich.
- Für den Fall, dass der Gast gegen die Bestimmungen dieser Ordnung und gegen die Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts verstößt, behält sich der Vermieter das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und ist dann nicht verpflichtet, das Geld für die nicht genutzte Aufenthaltsdauer zu erstatten.
- Aufgrund der brandschutztechnischen Anforderungen dürfen keine elektrisch oder gasbetriebenen Geräte oder Apparate, die nicht zur Ausstattung dieser Räume gehören und von denen eine Brandgefahr ausgehen kann, z Haus und in der Wohnung. Es ist verboten, brennbare Materialien, Sprengstoffe und Materialien mit unangenehmem Geruch in das Haus oder die Wohnung zu bringen. Die Häuser werden elektrisch beheizt, daher ist es auch verboten, Kleidung, Handtücher usw. auf den Heizkörpern zu trocknen.
- Der Gast ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers nicht berechtigt, Reparaturen, Ausgaben oder Veränderungen am Haus oder Apartment vorzunehmen. Der Gast ist verpflichtet, den Eigentümer der Einrichtung unverzüglich über die Notwendigkeit von Reparaturen oder Kosten zu informieren.
- Der Gast ist verpflichtet, das Haus bzw. die Wohnung instand zu halten und zurückzugeben, wozu insbesondere das Abstellen von gespültem Geschirr und Küchenutensilien gehört sowie das Abführen des Mülls in den Containern hinter dem Fahrradunterstand.
- Der zwischen Haus- und Wohnungseigentümer und dem Gast geschlossene Vertrag beinhaltet nicht Anreise, Verpflegung und Organisation der Aufenthaltszeit.
- Der Eigentümer ist nicht verantwortlich für vorübergehende Unannehmlichkeiten unabhängiger Lieferanten, die beispielsweise durch einen vorübergehenden Mangel an Wasser oder Strom verursacht werden.
- Wir akzeptieren Haustiere, sofern dies bei der Buchung im Voraus gemeldet wird und sofern sie die in der Nähe lebenden Personen nicht bedrohen oder stören. Durch Tiere verursachte Schäden gehen zu Lasten des Gastes.
- Das auf Streitigkeiten zwischen dem Eigentümer und den Gästen anwendbare Recht ist polnisches Recht. Alle Streitigkeiten werden gütlich beigelegt, und im Falle eines Missverständnisses ist das zuständige Gericht das für den Sitz des Eigentümers zuständige Gericht.
- Im Falle eines Verstoßes gegen die Bestimmungen des Reglements kann der Eigentümer die Erbringung weiterer Dienstleistungen gegenüber der Person, die dagegen verstößt, verweigern. Eine Verkürzung des Aufenthaltes des Gastes aus von ihm zu vertretenden Gründen verpflichtet den Vermieter nicht zur Erstattung der Kosten für nicht in Anspruch genommene Übernachtungen.
Gleichzeitig informieren wir Sie über die Überwachung auf dem Gelände zu Sicherheitszwecken.